Verdacht auf illegales Straßenrennen: 18-Jähriger kracht in geparktes Auto

Ein 18-Jähriger hat gestern (19.10.) in Marxloh bei einem mutmaßlichen Einzelrennen einen schweren Unfall verursacht. 

Verdacht auf illegales Straßenrennen
© Fabian Strauch / FUNKE Foto Services

Ein 18-jähriger Autofahrer hat am Sonntagnachmittag in Duisburg-Marxloh einen schweren Unfall verursacht. Der junge Mann war zuvor mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch den Stadtteil gerast – möglicherweise bei einem verbotenen Einzelrennen. Der Sachschaden liegt im sechsstelligen Bereich.

Polizei beobachtet rücksichtslose Fahrt durch Marxloh

Gegen 16 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der Friedrich-Ebert-Straße ein schwarzer Mercedes E 350 auf. Der Fahrer raste mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch den Stadtteil, missachtete mehrfach rote Ampeln und überholte andere Verkehrsteilnehmer rücksichtslos. Die Polizisten versuchten, das Fahrzeug zu stoppen, verloren es jedoch verkehrsbedingt kurzzeitig aus den Augen.

Frontalcrash gegen geparkten VW – Hauswand beschädigt

Wenig später wurden die Beamten zur Weseler Straße in Höhe der Dahlstraße gerufen – und trafen dort erneut auf den Mercedes. Der 18-Jährige war mit seinem Wagen frontal gegen einen geparkten VW Kombi gekracht. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der VW gegen eine Hauswand geschleudert, Teile der Fassade brachen ab. Beide Fahrzeuge wurden massiv beschädigt. Die Polizei schätzt den Gesamtschaden auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt.

Ermittlungen wegen illegalem Straßenrennen und fehlender Versicherung

Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrer für seinen in Bulgarien zugelassenen Mercedes keine gültige Pflichtversicherung vorweisen konnte. Die Polizei stellte sowohl das Fahrzeug als auch den Führerschein des 18-Jährigen sicher. Das Verkehrskommissariat 21 ermittelt nun wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens – konkret eines sogenannten Einzelrennens. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen ein Fahrer alleine mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, um eine möglichst schnelle Zeit zu erreichen. Zusätzlich wird wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

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