Keine Unterbringung nach Wohnungsbrand in Hochfeld
Veröffentlicht: Donnerstag, 30.10.2025 04:53
Ein 30-jähriger Duisburger bleibt nach einem Brandvorfall in seiner Wohnung auf freiem Fuß.

Das Landgericht am König-Heinrich-Platz lehnte am Mittwoch den Antrag auf dauerhafte Unterbringung eines 30-Jährigen in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung ab. Der psychisch schwer erkrankte Mann hatte im Juli 2024 in seinem Hochfelder Mehrfamilienhaus einen Rauchmelder und Textilien angezündet.
Nachbarin verhindert Ausbreitung des Feuers
Eine aufmerksame Nachbarin bemerkte den Brand rechtzeitig und alarmierte die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte konnten die Flammen löschen, bevor sie sich auf weitere Wohnungen ausbreiten konnten. Der als schuldunfähig eingestufte 30-Jährige hatte nach Einschätzung des Gerichts möglicherweise gar nicht die Absicht, seine Wohnung in Brand zu setzen.
Rauchmelder-Signal als möglicher Auslöser
Die Kammer geht davon aus, dass der Mann das Batterie-Warnsignal des Rauchmelders aufgrund seiner psychischen Erkrankung als bedrohlich empfand. Vermutlich wollte er das störende Piepen mit Feuer zum Schweigen bringen – ohne die Konsequenzen zu überblicken.
Keine ausreichende Gefahr für weitere Straftaten
Die Staatsanwaltschaft hatte zum Schutz der Allgemeinheit eine dauerhafte Unterbringung gefordert. Eine psychiatrische Sachverständige konnte jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen, dass von dem Mann ohne geschlossene Therapie zukünftig schwere Straftaten zu erwarten seien. Der 30-Jährige war zuvor nie gewalttätig geworden und hatte auch noch nie ein Feuer gelegt. Nach nur zwei Verhandlungstagen endete das Sicherungsverfahren damit mit einem Freispruch für den Duisburger.

