Urteil nach tödlichen Kopfschüssen in Neudorf
Veröffentlicht: Montag, 06.10.2025 14:43
Ein 37-Jähriger hat seinen langjährigen Freund mit drei Kopfschüssen getötet. Das Landgericht hat ihn jetzt verurteilt.

Ein 37-jähriger Duisburger muss für zwölf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte ihn heute wegen Totschlags. Er hatte am 26. Januar einen 41-jährigen Bekannten auf der Grabenstraße in Neudorf erschossen.
Tat nach 20-jähriger Freundschaft
Die Schwurgerichtskammer sah nach achttägiger Beweisaufnahme eine lückenlose Indizienkette, die die Schuld des Angeklagten belegt. Der 37-Jährige hatte sein späteres Opfer selbst zu dem verhängnisvollen Treffen aufgefordert. Die beiden Männer kannten sich seit 20 Jahren. Handy-Auswertungen zeigten: Beide befanden sich zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts. Zeugen beobachteten gegen 20 Uhr zwei Männer im Gespräch an der Grabenstraße. Kurz darauf fielen drei Schüsse.
Internetsuche nach Tatwaffe belastet Angeklagten
Obwohl die Tatwaffe nie gefunden wurde, konnten Experten die Projektile eindeutig zuordnen: Sie stammten aus einem Revolver Kaliber 22. Genau nach solch einer Waffe hatte der Angeklagte zuvor im Internet gesucht. Mehrere Zeugen berichteten zudem, dass der 37-Jährige in letzter Zeit regelmäßig bewaffnet unterwegs war.
Motiv bleibt unklar - Totschlag statt Mord
Das Gericht konnte das Motiv für die Tat nicht abschließend klären. Es gebe zwar Hinweise darauf, dass sich die Beziehung zwischen den beiden Männern vor der Tat verschlechtert hatte. Worum es bei dem Treffen konkret ging, blieb aber offen. Aus diesem Grund verurteilte die Kammer den 37-Jährigen nur wegen Totschlags und nicht wegen des ursprünglich angeklagten heimtückischen Mordes. Die Richter erklärten: Es sei unmöglich zu beurteilen, ob das Opfer zum Zeitpunkt der Schussabgabe arg- und wehrlos gewesen sei.