Tiernotfall: Wann die Duisburger Feuerwehr zuständig ist

Die Duisburger Feuerwehr hilft nur, wenn Tiere in einer lebensgefährlichen Situation sind, aus der sie sich nicht selbst befreien können. In allen anderen Fällen ist der Halter in der Pflicht. Was eine Hörerin erlebt hat.

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Die Geschichte

Eine Hörerin ist verzweifelt. Ihrem Schäferhund geht es immer schlechter. Sie wählt die Notrufnummern 112 und 110. In beiden Leitstellen wird ihr gesagt, man sei nicht zuständig. Kurz darauf verstirbt der Hund der Hörerin. Später bekommt sie die Information, die Feuerwehr sei zuständig gewesen.

Radio Duisburg fragt nach

Von der Stadt Duisburg bekommen wir folgende Antwort:

„Um die tierärztliche Versorgung von erkrankten Tieren müssen sich Tierhalter selbst kümmern und sollten schnellstmöglich einen Tierarzt aufsuchen. Die Feuerwehr rettet Tiere, die in Notlagen geraten sind, aus denen sie sich nicht selbst befreien können. Beispielsweise wenn eine Katze bei einem Brand in einer Wohnung festsitzt, ein Hund in einen Schacht stürzt oder in einem überhitzten Fahrzeug festsitzt, ohne das ein Halter auffindbar ist.“

Feuerwehr ist nicht zuständig für erkrankte Tiere

Als Halterin oder Halter von Tieren seid ihr in der Pflicht, wenn es eurem Tier schlecht geht. Die Notrufnummern 112 und 110 sind in für Menschen in Not. Ein vergleichbares Rettungssystem für Tiere gibt es nicht.

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