Theater am Marientor: Urteile wegen Insolvenzverschleppung

Zwei Ex-Geschäftsführer des Theaters am Marientor sind wegen Insolvenzverschleppung verurteilt worden.

© Lars Fröhlich FUNKE Foto Services

Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz hat zwei ehemalige Geschäftsführer der Theater am Marientor Betriebsgesellschaft zu Bewährungsstrafen verurteilt. Beide Männer hatten trotz dramatischer Finanzlage das Insolvenzverfahren zu spät eingeleitet.

Millionen-Deal trotz leerer Kassen

Ein 44-jähriger Mann aus Lindlar und ein 57-jähriger Duisburger führten das Theater nacheinander in den Jahren 2018 und 2019. Obwohl das TaM bereits in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten steckte, unterschrieb der erste Geschäftsführer im Oktober 2018 einen Vertrag über den Kauf einer Immobilie in Hessen für drei Millionen Euro. Zum Jahreswechsel verfügte das Unternehmen nur noch über 40.000 Euro liquide Mittel. Da lediglich vage Finanzierungszusagen vorlagen, die sich später als haltlos erwiesen, hätte bereits zu diesem Zeitpunkt ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden müssen.

Nachfolger gab weitere 354.000 Euro für Musical aus

Auch der Nachfolger, der ab Mai 2019 die Geschäftsführung übernahm, stellte den Insolvenzantrag erst im Oktober 2019. Zuvor investierte er noch 354.000 Euro in die Werbung für das Musical "Wallace". Diese Ausgaben erfolgten, obwohl die finanzielle Lage des Theaters bereits aussichtslos war. Unerfahrener Geschäftsführer vertraute falschen Beratern Der 57-Jährige räumte vor Gericht ein, über keinerlei Erfahrung als Geschäftsführer verfügt zu haben. Er habe sich vollständig auf die Zusagen eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters verlassen, der das Finanzmanagement leitete und im Nachbarbüro saß.

Bewährungsstrafen für beide Angeklagte

Das Schöffengericht glaubte beiden Männern, dass sie das Unternehmen retten wollten. Als Geschäftsführer seien sie jedoch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich gewesen. Der 44-Jährige erhielt 14 Monate auf Bewährung wegen Insolvenzverschleppung, der 57-Jährige 16 Monate wegen Insolvenzverschleppung und Betruges. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die Unbescholtenheit beider Angeklagten, ihre Geständnisse und die Tatsache, dass die Taten sechs Jahre zurückliegen. Beide Männer mussten bereits erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen tragen.

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