Schuss ins Bein: Rheinhauser erhält Bewährungsstrafe für Körperverletzung
Veröffentlicht: Freitag, 06.06.2025 14:06
Ein 37-jähriger Familienvater aus Rheinhausen muss nach einem Schuss auf einen Mann zwei Jahre Haft auf Bewährung verbüßen. Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz hat ihn heute (6.6.) wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Am 12. November 2024 eskalierte ein Streit an der Annastraße dramatisch. Der Angeklagte schoss seinem Kontrahenten ins Bein. Nur eine Ladehemmung der Waffe verhinderte, dass das Opfer noch schwerer verletzt wurde. Der Rheinhauser gestand die Tat vor Gericht pauschal ein. Das Schöffengericht hatte bereits im Vorfeld signalisiert, dass es eine bewährungsfähige Strafe aussprechen würde.
Hintergründe bleiben ungeklärt
Die Richter setzten die zweijährige Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Als zusätzliche Auflage muss der Verurteilte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der wahre Grund für die Gewalttat blieb während der nur gut einstündigen Verhandlung völlig im Dunkeln. Klar wurde lediglich: Der Angeklagte ist ein bisher unbescholtener Familienvater ohne Vorstrafen. Das Opfer hingegen scheint eine "deutlich schillerndere Persönlichkeit" zu sein, wie es vor Gericht hieß. Gegen den Geschädigten laufen derzeit Ermittlungen in einer anderen Angelegenheit.