Mann mit Messer im Einkaufszentrum freigesprochen

Das Landgericht hat einen Mann freigesprochen, der mit einem Messer durch ein Rheinhauser Einkaufszentrum gelaufen war.

© Michael Dahlke / FUNKE Foto Services

Ein 50-jähriger Duisburger, der im Januar mit einem großen Messer durch das Rheinhauser Einkaufszentrum "Marktforum" gelaufen war, ist vom Landgericht freigesprochen worden. Das Gericht sah weder eine Bedrohung noch eine versuchte Körperverletzung als erwiesen an.

Mutter und Kind fühlten sich bedroht

Am 16. Januar hatte der Mann mit einem Messer in der Hand das Einkaufszentrum betreten. Eine Mutter mit ihrem fünfjährigen Sohn fühlte sich durch das Verhalten bedroht. Beide leiden bis heute unter den traumatischen Folgen des Vorfalls. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dauerhafte Unterbringung des psychisch gestörten Mannes in einer geschlossenen Einrichtung gefordert - zum Schutz der Allgemeinheit.

Gericht: Kein Vorsatz zur Gewalt erkennbar

Nach dreitägiger Hauptverhandlung wies die 6. Große Strafkammer des Landgerichts den Antrag jedoch zurück. Der geständige 50-Jährige habe mehrfach beteuert, niemandem schaden zu wollen. Das Messer sei zu keiner Zeit gezielt gegen andere Personen gerichtet gewesen.

Stattdessen sei der verzweifelte Mann mit einem anderen Ziel in das Einkaufszentrum gegangen: Er wollte von der Polizei erschossen werden. Ein solcher provozierter Suizid sei rechtlich nicht strafbar, urteilten die Richter.

Entschädigung für acht Monate Haft

Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt. Zusätzlich steht ihm eine finanzielle Entschädigung zu: Mehr als acht Monate hatte er zunächst in Untersuchungshaft und später in einer vorläufigen Unterbringung verbracht. Das Urteil zeigt die schwierige rechtliche Bewertung von Fällen, in denen psychische Erkrankungen und Suizidgedanken eine Rolle spielen.

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