Duisburger wegen Angriff auf Lebensgefährten verurteilt

Das Landgericht Duisburg hat einen 50-jährigen Mann aus Hamborn wegen versuchten Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt.

© Stefan Arend / FUNKE Foto Services

Der 50-Jährige hatte am 30. November 2024 seinen schwerkranken Lebensgefährten in dessen Wohnung attackiert und gewürgt.

Brutaler Angriff in Meidericher Wohnung

Der Vorfall ereignete sich am frühen Morgen in der Wohnung des 63-jährigen Geschädigten in Meiderich. Der Angeklagte nahm seinem krebskranken und pflegebedürftigen Lebensgefährten zunächst den Hausnotrufknopf ab. Dann griff er ihn überraschend an. Der 50-Jährige schlug mit Fäusten und verschiedenen Gegenständen auf den 63-Jährigen ein. Das Opfer versuchte sich ins Badezimmer zu retten und schloss sich ein. Doch der Angreifer trat die Tür ein und würgte seinen Lebensgefährten schließlich mit einem Duschschlauch.

Mordanklage nicht beweisbar

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich wegen versuchten heimtückischen Mordes angeklagt. Dieser Vorwurf ließ sich jedoch nicht beweisen. Sowohl Angeklagter als auch Geschädigter schwiegen während des Verfahrens zu den Hintergründen der Tat. Das Gericht konnte daher nicht klären, ob das Opfer zu Beginn des Angriffs tatsächlich geschlafen hatte. Die Richter gingen jedoch davon aus, dass der Angeklagte spätestens nach einem Halskantenschlag des sich wehrenden 63-Jährigen mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte.

Mehrere Vorstrafen verschärfen das Urteil

Strafschärfend wirkten sich die mehreren Vorstrafen des 50-Jährigen aus. Besonders schwer wog, dass er gezielt eine durch Krebs bereits stark geschwächte Person angriff. Der 63-Jährige erlitt erhebliche, aber nicht akut lebensgefährliche Verletzungen. Trotz der schweren Attacke hält das Opfer an der Beziehung fest. Der Geschädigte hat bis heute die Absicht, den Angeklagten zu heiraten.

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