Urteil: Abgetrennter Kopf in Obermarxloh
Veröffentlicht: Freitag, 23.05.2025 17:06
Kopf abgetrennt, Körper zerstückelt. So fanden Ermittler die Leiche eines 57-Jährigen im August vergangenen Jahres. Nun hat das Landgericht Duisburg ein Urteil gefällt.

Ein 32-jähriger Duisburger wurde nach dem Totschlag an einem obdachlosen Mann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Landgericht Duisburg ordnete die unbefristete Unterbringung an, da der Angeklagte unter schwerer Schizophrenie leidet und weitere Gewalttaten befürchtet werden.
Tötungsdelikt in Obermarxloh schockiert Duisburg
Mitte August 2024 ereignete sich in einer Wohnung an der Körnerstraße in Obermarxloh ein grausames Verbrechen. Der 32-jährige Duisburger tötete einen 57-jährigen obdachlosen Mann durch mehrere Messerstiche. Nach der Tat trennte er den Kopf der Leiche ab und zerteilte den Körper in zwei Hälften.
Der Obdachlose war erst kurz vor der Tat von dem Angeklagten aufgenommen worden. Ermittlungen zufolge könnte die Tötung stattgefunden haben, während das Opfer in der Badewanne lag.
Unbefristete psychiatrische Unterbringung angeordnet
Das mehrtägige Verfahren vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz konnte die genauen Tatumstände nicht vollständig klären. Das Gericht bewertete die Tat als Totschlag, nicht als Mord.
Entscheidend für das Urteil war die psychiatrische Begutachtung des Angeklagten. Die Sachverständigen stellten fest, dass der 32-Jährige unter einer besonders schweren Form von Schizophrenie leidet. Aufgrund dieser psychischen Erkrankung konnte er nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ein psychiatrischer Sachverständiger warnte vor weiteren schweren Gewalttaten durch den unter Wahnvorstellungen leidenden Mann. Zum Schutz der Allgemeinheit ordnete die Kammer daher die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.