Duisburger Unternehmer muss wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.06.2025 05:01
Das Landgericht Duisburg hat einen 51-jährigen Geschäftsführer zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte als Chef mehrerer Logistik-Unternehmen systematisch Steuern hinterzogen und Sozialabgaben vorenthalten.

Wegen Steuerhinterziehung und Vorenthalt von Arbeitnehmerentgelt verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz heute einen 51-Jährigen zu insgesamt drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Zwischen 2021 und 2024 täuschte der Verurteilte Finanzbehörden und Sozialkassen in großem Stil. Als Geschäftsführer und Gesellschafter mehrerer Duisburger Logistik- und Dienstleistungsunternehmen meldete er seine Arbeitnehmer entweder gar nicht oder nur teilweise an. Besonders betroffen waren Beschäftigte aus Osteuropa, die oft komplett ohne offizielle Anmeldung arbeiteten. Durch diese Schwarzarbeit entgingen dem Staat und den Krankenkassen insgesamt rund 500.000 Euro.
Mitangeklagte kommt mit Bewährung davon
Der viertägige Strafprozess vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verlief zügig. Der 51-Jährige hatte bereits zu Beginn ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Vorwürfe eingeräumt. Eine 49-jährige Mitangeklagte erhielt eine mildere Strafe. Das Gericht verurteilte sie zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Sie war teils als Mittäterin, teils nur als Helferin an den Straftaten beteiligt. Im Gegensatz zu ihrem Mitangeklagten war die Frau bislang nicht vorbestraft, was sich strafmildernd auswirkte.