Duisburg befreit Assistenzhunde von der Hundesteuer

Der Rat der Stadt Duisburg hat eine wichtige Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen.

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Ab dem 1. Oktober 2025 können alle anerkannten Assistenzhunde auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden. Die Regelung gilt rückwirkend.

Gleichberechtigung für Menschen mit nicht-sichtbaren Behinderungen

"Menschen mit nicht-sichtbaren Behinderungen, die einen Assistenzhund als medizinisches Hilfsmittel verwenden, sind ab sofort von der Hundesteuer befreit", erklärt Jens Jordan, Inklusionsbeauftragter der Stadt Duisburg. Die Änderung schafft Gleichberechtigung für alle Halter von Assistenzhunden, unabhängig von der Art ihrer Behinderung.

Assistenzhunde als lebensrettende Helfer

Assistenzhunde übernehmen bei verschiedenen Behinderungen und chronischen Erkrankungen wichtige Aufgaben. Sie unterstützen Menschen mit Gehörlosigkeit, Epilepsie, Autismus oder Diabetes – oft in lebensrettenden Situationen. Als medizinische Hilfsmittel haben diese speziell ausgebildeten Hunde besondere Zutrittsrechte und dürfen ihre Halter überall dorthin begleiten, wo Menschen mit normalen Straßenschuhen eintreten können. Erkennbar sind Assistenzhunde an ihrer Kenndecke und dem Führgeschirr.

Duisburg setzt Zeichen für Inklusion

Die Stadt Duisburg hatte sich bereits 2024 der Kampagne "Assistenzhund willkommen" angeschlossen. Seitdem haben Assistenzhunde Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Gebäuden der Stadt.

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