Bordellbesitzer verurteilt

Das Amtsgericht hat einen 62-jährigen Bordellbesitzer wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt.

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Das Amtsgericht hat einen 62-jährigen Bordellbesitzer wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte sich beim einem Kaufmann 650.000 Euro geliehen. Damit wollte Häuser auf der Julius-Leber-Straße zu Bordellen umbauen. 50.000 Euro hatte er zurückbezahlt und dafür eine Quittung bekommen. Den Rest wollte der Geldgeber gerichtlich zurückfordern. Der Angeklagte legte dem Gericht die Quittung vor, auf der stand, er hätte 650.000 Euro gezahlt. Gutachter stellten fest, dass der Angeklagte die Belege nachträglich per Hand geändert hatte.

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