Urteil gegen Fahrrad-Werfer
Veröffentlicht: Montag, 19.05.2025 17:09
Fahrrad von Brücke auf A59 geworfen: Ein 27-Jähriger wurde wegen versuchten Mordes verurteilt.

Das Landgericht am König-Heinrich-Platz hat einen 27-jährigen Mann aus Marxloh zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte warf im Oktober 2024 ein zuvor gestohlenes Fahrrad von einer Brücke auf die A59. Mehrere Autofahrer konnten nur knapp ausweichen. Das Gericht sah den Tatbestand des versuchten Mordes als erfüllt an.
Gefährliche Tat aus Wut über verkeilte Fahrradkette
Der Vorfall ereignete sich am 20. Oktober 2024 auf einer Brücke, die Huf- und Buschstraße im Duisburger Stadtteil Hamborn verbindet. Nach Feststellung des Gerichts hatte der Mann zunächst das Fahrrad gestohlen. Als sich seine Hose in der Kette verfing, reagierte er mit einem gefährlichen Wutausbruch: Er warf das Rad von der Brücke auf die darunter verlaufende Autobahn A59. Mehrere Fahrzeuge mussten dem plötzlich auf der Fahrbahn landenden Hindernis ausweichen. Nur durch Glück wurde niemand verletzt. Die Staatsanwaltschaft konnte nachweisen, dass der Wurf die angeblich anvisierte Grünfläche um etwa sechs Meter verfehlte.
Gericht widerlegt Schutzbehauptung des Angeklagten
Die Verteidigungsstrategie des 27-Jährigen, er habe auf den Grünstreifen gezielt und auf eine verkehrsarme Situation geachtet, überzeugte die Strafkammer nicht. Nach mehrtägiger Verhandlung kam das Gericht zum Schluss, dass der bereits mehrfach vorbestrafte Mann den möglichen Tod unbeteiligter Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf nahm. Die Richter werteten die Tat als versuchten Mord, was sich in dem Strafmaß von sechs Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe niederschlug.