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Ab dem 28. Februar sind die Eltern für die Coronatests ihrer Grundschulkinder verantwortlich. Statt vor dem Unterricht wird dann drei Mal pro Woche zuhause getestet. Die Eltern müssen sich mit einer Unterschrift selbstverpflichten, die Tests auch tatsächlich durchzuführen. Wenn begründete Zweifel bestehen, dass nicht ordentlich getestet wird, wird in der Schule nachgetestet, so das NRW-Schulministerium.
Außerdem müssen sich viele Schüler bald garnicht mehr testen lassen. Ebenfalls am 28. Februar fällt die Testpflicht für Geimpfte oder Genesene an Schulen komplett weg. Nur für Ungeimpfte sind die Schnelltests dann weiter Pflicht.
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