Gefängnisstrafen für Noten-Manipulation an der Uni Duisburg-Essen

An der Universität Duisburg-Essen wurden über Jahre hinweg Prüfungsergebnisse manipuliert. Die Hauptverantwortlichen sind jetzt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

© Martin Möller /Funke Foto Services

Nach dem Notenskandal an der Uni Duisburg-Essen sind die Gerichtsurteile gefallen. Eine Ex-Mitarbeiterin und ein früherer Student müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Essener Landgericht verhängte am Dienstag (20.5.) Haftstrafen von drei Jahren und neun Monaten bzw. drei Jahren gegen die Angeklagten. Beide hatten gestanden, zwischen 2017 und 2021 systematisch Prüfungsergebnisse gegen Geldzahlungen manipuliert zu haben.

So funktionierte das Bestechungssystem

Die Manipulation der Uni-Noten folgte einem durchdachten System. Die ehemalige Sachbearbeiterin hatte unkontrollierten Zugang zu den Prüfungsergebnissen im universitätseigenen IT-System und konnte diese problemlos verändern. Ihr Komplize, ein ehemaliger Student, fungierte als Vermittler. Für die Studierenden galt ein regelrechter "Preiskatalog":

  • Bis zu 900 Euro für das Bestehen einer nicht bestandenen Prüfung
  • Zusätzlich 50 Euro pro 0,3-Notenschritt für bessere Bewertungen

Insgesamt erbeutete das Duo mit dieser Korruption im Bildungswesen mehr als 90.000 Euro und manipulierte die Prüfungsergebnisse von mindestens 35 Studierenden.

Konsequenzen für alle Beteiligten

Der Bestechungsskandal an der Universität Duisburg-Essen hat weitreichende Folgen für alle Beteiligten:

  • Die 42-jährige Haupttäterin wurde im Sommer 2023 aus dem Universitätsdienst entlassen
  • Beide Haupttäter wurden wegen Bestechlichkeit und Bestechung zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt
  • Die beteiligten Studierenden erhielten Geld- und Bewährungsstrafen
  • Akademische Leistungen und Abschlüsse wurden den betroffenen Studierenden nachträglich aberkannt

Staatsanwaltschaft spricht von schwerem Vertrauensverlust

Die Staatsanwaltschaft betonte während des Verfahrens die Schwere des Vertrauensbruchs. Akademische Abschlüsse verlieren an Wert, wenn der Verdacht besteht, dass sie nicht durch Leistung, sondern durch Korruption erworben werden können. Die Angeklagten selbst hatten auf Bewährungsstrafen gehofft, doch das Gericht sah die Schwere der Taten als zu gravierend an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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