Einschränkungen der Stadtverwaltung am Brückentag

Am 2. Mai ist Brückentag, aber was bedeutet das für die Stadtverwaltung? Welche Ämter sind erreichbar und wo gibt es Einschränkungen? Alle wichtigen Infos gibt’s hier auf einen Blick.

© Stadt Duisburg

Nach dem „Tag der Arbeit“ am Donnerstag, 1. Mai, steht am Freitag, 2. Mai, der Brückentag an. An diesem Tag ist die Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar. 

Was bleibt geöffnet?

Trotz des Brückentages gibt es einige Ausnahmen, die weiterhin erreichbar sind:

  • Notruf der Feuerwehr Duisburg und städtischer Außendienst sind wie gewohnt für Notfälle da.
  • „Call Duisburg“ ist nur mit einem eingeschränkten Notdienst besetzt, aber weiterhin erreichbar.

Welche Stellen bleiben geschlossen?

An diesem Tag bleiben viele städtische Dienststellen geschlossen, darunter:

  • Bürgerservicestationen
  • Amt für Soziales und Wohnen
  • Amt für Schulische Bildung
  • Amt für Rechnungswesen und Steuern
  • Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz
  • Umweltamt
  • Innendienst des Bürger- und Ordnungsamtes
  • Ausländerbehörde
  • Einbürgerungsbehörde
  • Straßenverkehrsamt
  • Alle Dienststellen im Stadthaus (z. B. Erteilung von Parkausweisen, Katasterauskünfte)
  • Weite Teile des Jugendamts
  • Stadtarchiv
  • Standesamt – Ausnahme: Bereits vereinbarte Eheschließungen finden wie geplant statt.

Was ist mit den Kindertagesstätten und Schulen?

Die städtischen Kindergärten und Schulen sind nicht von den Betriebsferien betroffen. Einige Einrichtungen haben aber möglicherweise selbst eine Schließung geplant.

Öffnungszeiten der Stadtbibliothek

Die Zentralbibliothek auf der Steinschen Gasse hat am Freitag (2.05) sowie am Samstag (3.05) zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Auch die Open Libraries in Beeck, Wanheimerort und Vierlinden sind mit einem gültigen Ausweis an Feiertagen zugänglich. Die restlichen Zweigstellen und der Bücherbus bleiben jedoch geschlossen. 

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