Das ändert sich im Februar
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.02.2025 13:53
Der Februar bringt einige bedeutende Veränderungen mit sich – sowohl im Gesundheitswesen als auch im Bereich Künstliche Intelligenz und Verbraucherschutz.

Im Februar treten einige wichtige Änderungen in Kraft: Gesundheitsdaten werden digitaler, Unternehmen müssen sich stärker mit Künstlicher Intelligenz auseinandersetzen, und bestimmte Kosmetika unterliegen strengeren Regeln. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Die elektronische Patientenakte kommt bundesweit
Bisher gibt es die elektronische Patientenakte (ePA) in Teilen NRWs nur als Test-Version. Ab Mitte Februar soll es dann bundesweit los gehen (15.02). Die elektronische Patientenakte ist wie eine digitale Sammelmappe für unsere Gesundheitsdaten. Anders als früher liegt sie aber nicht beim Arzt, sondern sicher auf den Servern der Anbieter. Sie ist über die ePa-App der jeweiligen Krankenkasse abrufbar. So haben wir unsere Daten wie eingenommene Medikamente, frühere Behandlungen oder Röntgenbilder immer zur Hand – egal zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus wir gehen.
Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, dass Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser und Apotheken die Patientendaten untereinander teilen können und so besser über den Zustand ihrer Patienten und Patientinnen informiert sind.
Jeder Versicherte kann entscheiden, welche Informationen erfasst werden und wer sie einsehen darf. Wer nicht möchte, dass eine elektronische Patientenakte für ihn erstellt wird, muss eigenständig widersprechen.
KI-Kompetenz für Mitarbeiter
Seit dem 2.Februar müssen Unternehmen laut der neuen europäischen KI-Verordnung ihre Mitarbeiter im Bereich “KI-Kompetenz” schulen, wenn sie auf der Arbeit KI einsetzen. Ziel der Maßnahme ist es, dass Mitarbeitende in Zukunft besser mit KI-Tools umgehen können. Bei der Umsetzung dieser Schulungen stehen aber nicht nur technische Aspekte im Mittelpunkt, sondern auch rechtliche und ethische Aspekte. Eine konkrete Umsetzung gebe es laut Europäischer Union noch nicht, strukturierte Schulungen oder Weiterbildungsprogramme seien aber eine Option, so eine Sprecherin der Bundesnetzagentur. Eine konkrete Frist, bis wann das Personal genau geschult sein muss, gibt es bisher noch nicht. Die Kontrolle der entsprechenden KI-Verordnung und deren Umsetzung werde voraussichtlich wohl durch die Bundesnetzagentur erfolgen, heißt es.
Neue Grenzwerte für Substanzen in Kosmetika
Die allermeisten von uns verwenden täglich Kosmetika. Seit dem 1. Februar gelten strengere Grenzwerte für die Inhaltsstoffe Alpha-Arbutin und Arbutin in Kosmetika. Arbutin ist ein aus Pflanzen gewonnener Wirkstoff. Er wird häufig für Gesichtscremes und Körperlotionen zur Aufhellung von Pigmentflecken verwendet. Das Problem: Laut Bundesinstitut für Risikobewertung wird der Stoff Arbutin im Körper zu einem anderen Stoff (Hydrochinon) umgewandelt, der möglicherweise krebserregend ist. Produkte, die den neuen Grenzwert überschreiten, dürfen nur noch bis zum 1. November 2025 abverkauft werden.