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Land- und Amtsgericht Duisburg
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Der Vorwurf: Der 65-Jährige soll sich Corona-Soforthilfe in Höhe von 18.000 Euro erschlichen haben. Deshalb hatte das Amtsgericht im März Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte hatte zwei Anträge auf Soforthilfe gestellt und bewilligt bekommen. Bei genauerer Überprüfung hatte sich aber herausgestellt, dass der Mann bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht hatte. Er hatte Firmenadressen angegeben, an denen es gar keine von ihm geführten Betriebe gab.
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