Als kommerzielles Lokalradio sind wir durch das Landesmediengesetz (LMG NRW) zur Ausstrahlung der selbstproduzierten Programmbeiträge der Bürgerfunkgruppen verpflichtet.
Radio Duisburg darf dabei weder auf Inhalte, noch auf die Gestaltungsformen Einfluss nehmen. Die Bürgerfunkgruppen sind allerdings verpflichtet alle Beiträge in deutscher Sprache oder ins Deutsche übersetzt zu produzieren. Außerdem darf es keine Werbung, Gewinnspiele und politische Aussagen der Parteien drei Monate vor Wahlen geben. Die Redaktion von Radio Duisburg überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben und kann bei Verstößen die Ausstrahlung verweigern. Im Streitfall entscheidet die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM).
Prinzipiell können alle Duisburger Bürger selbst gestaltete Beiträge ausstrahlen lassen. Eine Bürgerfunkgruppe muss aus mindestens drei Personen bestehen. Gruppen, die sich beteiligen wollen, müssen keine besondere Organisationsform haben. Bedingung ist, dass die Mitglieder der Gruppen voll geschäftsfähig sind und in Duisburg wohnen. Ausgeschlossen sind Gruppen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, Parteien und Wählergruppen, Kirchen und juristische Personen des öffentlichen Lebens. Außerdem müssen dafür Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen werden.
Produktionsstätten in Duisburg sind das Medienforum:
Medienforum Duisburg
Duissernstr. 81
47058 Duisburg
kontakt@medienforumduisburg.de
>> Sendungen des Medienforum findet ihr zum Nachhören hier <<