Stadtwerke Duisburg: Neue Energieregeln sorgen für Service-Einschränkungen

Ab Juni 2025 gelten neue EU-Vorschriften für Energieverträge in Deutschland. Das passiert jetzt bei den Duisburger Stadtwerken.

© Jonas Schlömer/FUNKE Fotoservices

Wegen neuer Vorgaben müssen die Stadtwerke Duisburg ihre Prozesse umstellen – mit spürbaren Folgen für Kunden.

Schluss mit rückwirkenden Vertragsänderungen

Die wichtigste Neuerung: Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Strom- und Gasverträgen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Wer umzieht oder den Anbieter wechselt, muss dies mindestens 14 Tage im Voraus bei den Stadtwerken melden. Diese Regelung basiert auf dem neuen § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes, mit dem Deutschland EU-Vorgaben umsetzt. Ziel ist es, den Energiemarkt kundenfreundlicher zu gestalten und Lieferantenwechsel zu beschleunigen.

Schnellere Wechsel, strengere Fristen

Der technische Wechselprozess zwischen Energieanbietern soll deutlich beschleunigt werden. Künftig müssen Lieferantenwechsel bei Strom werktags innerhalb von 24 Stunden abgewickelt sein – allerdings nur der Datenaustausch zwischen den beteiligten Unternehmen. Für Umziehende bedeutet das konkret: Der bisherige Vertrag muss vor dem Umzug gekündigt werden, ein neuer Vertrag muss rechtzeitig vor der Schlüsselübergabe abgeschlossen sein. Wer diese Fristen verpasst, riskiert doppelte Energiekosten, da der alte Vertrag weiterläuft – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.

Kundenservice eine Woche lang eingeschränkt

Die technische Umstellung bringt erhebliche Einschränkungen mit sich. Von Donnerstag, 5. Juni, 12 Uhr, bis Dienstag, 10. Juni 2025, stehen Kundenservice und Online-Portal der Stadtwerke nicht zur Verfügung. Bereits ab Anfang Juni können viele Kundenanfragen zu An- und Abmeldungen sowie Stammdatenänderungen nicht mehr sofort bearbeitet werden. Die Stadtwerke versprechen, alle gespeicherten Vorgänge nach dem 10. Juni schnellstmöglich abzuarbeiten.


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