Prostituiertenschutzgesetz

Das Land NRW und mehrere Städte darunter auch Duisburg streiten sich um die Kosten, die durch das Prostituiertenschutzgesetz anfallen. Heute (9.11.) verhandelt der NRW-Verfassungsgerichtshof.

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Unter anderem haben Duisburg, Düsseldorf und Essen Klage beim NRW-Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Seit Juli 2017 müssen sich Prostituierte bei den Kommunen anmelden und gesundheitlich beraten lassen. Die Städte müssen durch ihre Ordnungs- und Gesundheitsämter Leistungen erbringen. Das Land hat für das erste Jahr Ausgleichszahlungen über 6,4 Millionen Euro geleistet, danach nicht mehr. Dagegen klagen Duisburg und andere Städte.  Das Land argumentiert, dass in der Folgezeit ab 2018 «die Schwelle einer wesentlichen Belastung» durch das Gesetz nicht überschritten worden sei, wie es im Durchführungsgesetz heißt. Die Kommunen teilen diese Sicht nicht.

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