Landgericht Duisburg: Urteil wegen versuchten Totschlags

Wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht am König-Heinrich-Platz einen 35-jährigen Mann aus Gelsenkirchen zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

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Das Duisburger Landgericht hat einen 35-Jährigen wegen versuchten Totschlags zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Am 18. September 2024 hatte er in Hamborn seine Ehefrau mit 12 Messerstichen lebensgefährlich schwer verletzt. Die Frau war kurz zuvor aus der Ehe ausgebrochen und zu ihrem Schwager nach Duisburg gezogen. Die Anklage hatte dem 35-Jährigen versuchten Mord vorgeworfen. Doch die Schwurgerichtskammer sah am sechsten Verhandlungstag das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als nicht erfüllt an. Zwar sei der Mann extrem eifersüchtig gewesen, ein unbedingter Besitzwille an der Person seiner Frau habe ihm aber nicht nachgewiesen werden können.

Auch Mutter des Mannes verurteilt

Der 52-jährigen Mutter des Angeklagten, die mit ihrem Sohn am Tattag nach Duisburg gefahren war, war ursprünglich eine Mitwirkung vorgeworfen worden. Das Gericht hatte aber zuletzt keinen Beweis für eine Mittäterschaft gesehen. Die Version der Frau, sie habe nicht gewusst, was ihr Sohn tat und sie sei erst hinzugekommen, als die Schwiegertochter schon blutete, war nicht zu widerlegen. Das hatte sie allerdings nicht davon abgehalten, der 33-Jährigen an den Haaren zu ziehen und ihr eine Plastikflasche auf den Kopf zu schlagen. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte die Kammer sie zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.

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