EuGH: In Duisburg lebende Türkin behält Aufenthaltsrecht in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof hat heute (21.10.) über den Fall einer seit Jahrzehnten in Duisburg lebenden Türkin entschieden.

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Der Europäische Gerichtshof hat heute (21.10.) über den Fall einer seit Jahrzehnten in Duisburg lebenden Türkin entschieden. Die Frau wurde 2001 in Deutschland eingebürgert. Bis dahin besaß sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Weil sie dann die türkische Staatsangehörigkeit annahm, wurde ihr die deutsche aberkannt. Die Frau beantragte 2017 bei der Stadt Duisburg erneut eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Die Stadt lehnte ab. Der EuGH gab der Frau Recht und urteilte, dass sie mit der Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit nicht auch ihr vorheriges Aufenthaltsrecht verlor.

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