Duisburger Islamist zu Haftstrafe verurteilt
Veröffentlicht: Donnerstag, 13.03.2025 13:51
Weil er sich zum Morden bereit erklärt hatte, hat das Landgericht einen 30-jährigen Duisburger zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Haftstrafe für Tarik S. Nach einem acht Monate langen Prozess war das Schwurgericht davon überzeugt, dass der Angeklagte sich Ende 2023 mit Planungen für islamistische Terroranschläge befasst hatte. Er hatte sich gegenüber einem vermeintlichen Kontaktmann des IS dazu bereit erklärt, mit einen Lastwagen in eine pro-israelische Demonstration zu fahren und so viele Menschen wie möglich zu töten. Dass dieser Kontaktmann in Wahrheit ein Mitarbeiter des marokkanischen Geheimdienstes war, spielte für den Tatbestand keine Rolle. Die Warnung der marokkanischen Sicherheitsbehörden an das BKA ergäben gemeinsam mit den Aussagen eines Hauptbelastungszeugen, dem sich Tarik S. in der Untersuchungshaft anvertraute, Auszügen aus dem Chat-Verkehr mit dem Kontaktmann und weiteren Zeugenaussagen ein stimmiges Bild, so die Kammer.
Angeklagter war bereits vorbestraft
Strafschärfend hat sich eine einschlägige Vorstrafe ausgewirkt. 2017 war der Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Er hatte in Syrien und im Irak für den Islamischen Staat gekämpft und sich als Selbstmordattentäter registrieren lassen. Nach der Haftentlassung hatte es so ausgesehen, als habe er sich von den Ideen des IS abgewandt. Für das Gericht war das allerdings nur ein Täuschungsmanöver, das in die Strategie der Terror-Vereinigung passe. Vielmehr habe Tarik S. sich nie von radikal-islamistischem Gedankengut abgewandt, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.