Duisburg verhängt komplettes Badeverbot im Rhein

Ab dem 6. September gilt entlang des kompletten Uferverlaufs in Duisburg ein striktes Badeverbot - wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

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Schon knöcheltiefes Wasser gilt als Baden

Bislang war das Baden im Rhein bereits auf rund 75 Prozent des Duisburger Uferverlaufs durch eine Bundesverordnung aus dem Jahr 1972 untersagt. Diese Verordnung ließ jedoch einige Uferabschnitte unberücksichtigt. Diese Lücke schließt die Stadt nun konsequent mit einem ergänzenden städtischen Badeverbot.

Die Stadt hat für das Badeverbot festgelegt: Bereits wer sich mehr als knöcheltief im Rheinwasser aufhält, gilt als badend - unabhängig davon, ob geschwommen, geplanscht oder nur gestanden wird. Verstöße kosten bis zu 1.000 Euro

Ausnahmen bleiben jedoch bestehen: Das kurze Ein- und Aussteigen beim An- oder Ablegen von Booten sowie das Zu-Wasser-Lassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an den dafür vorgesehenen Stellen sind weiterhin erlaubt.

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