Brutale Kino-Attacke: Anklage gegen 27-Jährigen erhoben

Nach einer brutalen Auseinandersetzung im UCI-Kino Duisburg im April 2024 hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Ein 39-jähriger Dinslakener erlitt dabei schwerste Gesichtsverletzungen.

UCI Kino in Duisburg-Neudorf
© Tanja Pickartz

Ein Kinobesuch endete im April 2024 für einen 39-jährigen Mann aus Dinslaken mit einem Albtraum. Nach einer Eskalation im UCI-Kino am Duisburger Hauptbahnhof erlitt er unter anderem einen dreifachen Nasenbeinbruch, einen Jochbeinbruch und zersplitterte Augenhöhlen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen einen 27-jährigen Duisburger Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, wie eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte.

Handynutzung löste Streit aus

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 11. auf den 12. April 2024. Laut Anklageschrift (Aktenzeichen 35 KLs 6/25) besuchte der 27-Jährige mit drei Begleitern das UCI-Kino. Während der Filmvorstellung fühlte sich der spätere Geschädigte durch die Handynutzung der Gruppe gestört und suchte zunächst das Gespräch mit einem Servicemitarbeiter des Kinos.

Die verbale Auseinandersetzung verlagerte sich mehrfach: erst vor den Kinosaal, dann wieder hinein und schließlich erneut nach draußen. Dort eskalierte die Situation vollständig.


Brutale Attacke vor dem Kinosaal

Der Angeschuldigte soll dem Dinslakener rechtsseitig gegen den Kopf geschlagen haben, woraufhin dieser gegen einen Metallrahmen stürzte. In seiner Notwehr ergriff der 39-Jährige diesen Rahmen und traf damit einen der bislang unbekannten Mittäter im Gesicht.

Die Reaktion war brutal: Der 27-Jährige und sein Begleiter sollen den am Boden liegenden Mann attackiert und auf ihn eingetreten haben. Die Liste der Verletzungen ist erschreckend:

  • Dreifacher Nasenbeinbruch
  • Jochbeinbruch
  • Zersplitterung beider Augenhöhlen
  • Prellungen am Kiefer
  • Hörprobleme

Fahndungserfolg nach Öffentlichkeitsaufruf

Das Quartett verschwand noch vor Eintreffen der Polizei aus dem Kino. Fast ein Jahr später startete die Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos, die mehr als zwei Dutzend Hinweise einbrachte.

Neben dem 27-jährigen Hauptverdächtigen konnte ein 28-jähriger Duisburger identifiziert werden. Nach Informationen der Redaktion sind beide Männer der Polizei bereits bekannt. Das Verfahren gegen den 28-Jährigen wurde jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mitteilte.

Verfahren noch nicht terminiert

Über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung muss die fünfte große Strafkammer des Landgerichts Duisburg noch entscheiden. Ein Verhandlungstermin steht daher noch nicht fest. Nach zwei weiteren Beteiligten wird weiterhin gefahndet.

Gegen den geschädigten Dinslakener läuft nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren - es gebe keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten seinerseits. Zum aktuellen Gesundheitszustand des 39-Jährigen macht die Anklageschrift keine Angaben.

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