
Das Bürger- und Ordnungsamt führt auch in diesem Jahr zu Karneval Jugendschutzkontrollen durch. Besonders bei den Duisburger Karnevalsumzügen und bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz in Walsum sowie auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte sind die Teams des Ordnungsamtes unterwegs.
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz untersagt besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wer hochprozentige Getränke wie Whiskey und Wodka kaufen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift. Gezielte Kontrollen überwachen auch in diesem Jahr die Einhaltung dieser Bestimmung.
Ausweis-Check ist Pflicht
Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der Kundinnen und Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung.
Ordnungsamt und Polizei zeigen Präsenz
Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen zeigen die Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei verstärkt Präsenz. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.B. zuständig, wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht. Die Polizei schreitet bei Straftaten ein. Die Präsenz des städtischen Außendienstes (SAD) erfolgt in diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen.
Stadt in Feiermodus
Die Stadtverwaltung ist an den tollen Tagen nur eingeschränkt erreichbar, städtische Einrichtungen bleiben z.T. geschlossen. Mehr Infos dazu findet ihr hier.
Parkverbote zu Karneval
Entlang der Zugstrecken gelten wieder viele zeitlich begrenzte Halteverbote. Mehr Infos dazu findet ihr hier.
Glasverbote
In zwei Stadtteilen gelten an Karneval auch wieder Glasverbote. Welche das sind, lest ihr hier.