Urteil: Haftstrafe nach Fluchtfahrt

Vier Jahre und neun Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Mit diesem Urteil ist vor dem Landgericht die Neuverhandlung gegen einen 42-jährigen Raser zu Ende gegangen.

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Der Mann war im Sommer 2019 vor der Polizei geflüchtet. Dabei war er über eine Fußgängerbrücke in Neumühl gefahren und hatte dort einen Fußgänger lebensgefährlich verletzt. Der Duisburger war zunächst wegen versuchten Mordes zu neun Jahren verurteilt worden. Der Mann legte Revision am Bundesgerichtshof ein, der das Urteil aufhob. Eine andere Strafkammer des Landgerichts sah jetzt auch keinen Tötungsvorsatz: "Es könne nicht widerlegt werden, dass der 42-Jährige zwei Fußgängern auszuweichen versuchte", heißt es.

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