
© Alexander Raths - Fotolia
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Als Nachweis gilt bei vollständig Geimpften der Impfpass und bei Genesenen ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal ein halbes Jahr alt ist. Er kann digital oder in Papierform vorliegen. Entsprechende Nachweise müssen auf Nachfrage vorgelegt werden. Wer keine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes mehr hat, kann eine Kopie anfordern oder zeigt das schriftliche Laborergebnis vor. Vollständig Geimpfte, Genesene und negaiv Getestete profitieren von den Lockerungen. Sie dürfen zum Beispiel wieder die Außengastronomie nutzen, in Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 100.
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