Zoll gibt Tipps für Reiserückkehrer

Das Hauptzollamt Duisburg gibt Tipps für Reiserückkehrer. Nicht alle Souvenirs dürfen einfach im Koffer transportiert werden.

Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs gemeinsam mit Zoll und Bezirksregierung.

Tiere und Pflanzen sollten grundsätzlich nicht aus dem Urlaub mitgebracht werden, rät der Zoll. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und

Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Wer unwissentlich geschützte Tiere oder Pflanzen kauft, muss im schlimmsten Fall hohe Bußgelder zahlen. 

Alkohol, Tabak und Zigaretten

Ansonsten sollten Reisende bei Alkohol, Tabak und Zigaretten genau hinschauen. Dabei gibt es bestimmte Freimengen, die nicht überschritten dürfen werden. Auch innerhalb der EU gibt es Richtmengen zu beachten, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird.

Weitere Mitbringsel

Auch für andere Mitbringsel gibt es Regeln - zumindest bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern. Hier dürfen Mitbringsel maximal 300 Euro wert sein, bei Flug und Schiffsreisen sind es maximal 430 Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren maximal 175 Euro. Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden Warenwert nicht mit eingerechnet.

Alle Infos Online oder in der App

Einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen können sich Reisende auch über die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise" verschaffen. Die App benötigt keine Internetverbindung und ist daher auch für den Urlaub im Ausland bestens

geeignet. Und auch auf der Homepage vom Zoll gibt es alle Infos für Reisende.

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