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Winterdienst in Duisburg: Mitarbeiter halten Straßen frei
© Wirtschaftsbetriebe Duisburg
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Winterdienst in Duisburg: Mitarbeiter halten Straßen frei

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg stehen ab Mitte November bereit, um bei Schnee und Eis für sichere Straßen zu sorgen.

Veröffentlicht: Montag, 17.11.2025 03:56

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Die Duisburger Wirtschaftsbetriebe sind bereit für den Winterdienst. Ein Team von 133 Mitarbeitern überwacht bis März die Wetterlage und rückt im Ernstfall bereits ab 4 Uhr morgens aus.

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42 Fahrzeuge und 4.730 Tonnen Streusalz im Einsatz

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Für die Wintersaison stehen 42 Streu- und Räumfahrzeuge sowie 60 Kolonnenwagen bereit. In den Lagerhallen lagern derzeit 4.730 Tonnen Streusalz und 150.000 Liter Sole. Die Wirtschaftsbetriebe setzen auf sogenanntes Feuchtsalz – eine Kombination aus Salz und Sole, die besonders effizient und umweltschonend wirkt. Im vergangenen Winter verbrauchte die Stadt rund 945 Tonnen des Materials. Alle Fahrerinnen und Fahrer haben im Vorfeld ein spezielles Training mit Schneepflugfahrzeugen absolviert. Im Zwei-Schicht-System arbeitet das Team eng mit einem Wetterdienst zusammen, um rechtzeitig auf Wetterumschwünge reagieren zu können.

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Drei Stufen: Hauptstraßen haben Vorrang

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Etwa 40 Prozent aller Duisburger Straßen werden im Winter geräumt – das entspricht rund 1.252 Kilometern. Der Einsatz erfolgt nach einem klaren Dringlichkeitssystem in drei Stufen: Zuerst behandeln die Teams Hauptverkehrsstraßen und Brücken, danach folgen Nebenstraßen und schließlich Wohnstraßen. Zusätzlich betreuen die Wirtschaftsbetriebe rund 411 Kilometer Radwege. Welche Straße in welche Winterdienststufe fällt, können Bürger dem Gebührenbescheid entnehmen oder online unter wb-duisburg.de einsehen. Autobahnen gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich der städtischen Betriebe.

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Anlieger müssen Gehwege räumen

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Die Wirtschaftsbetriebe weisen darauf hin, dass auch Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht stehen. Sie müssen Gehwege sowie Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen räumen und streuen. Auf Gehwegen ist Streusalz verboten – erlaubt sind nur abstumpfende Materialien wie Sand oder Granulat. Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, müssen unverzüglich beseitigt werden. Fällt Schnee nach 20 Uhr, muss an Werktagen bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. Auch die Wege zu den Mülltonnen sollten freigehalten werden, damit die Abfallabfuhr problemlos funktioniert.

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