Weitere Corona-Einschränkungen für Duisburg

Für uns Duisburger gelten weitere Verschärfungen der Corona-Regeln. Die Stadt hat dazu den entsprechenden Erlass des Landes erhalten.



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Der Erlass des Landes ist verpflichtend. Demnach müssen alle Duisburger ab heute (14.10.) bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen auch am Platz einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Gleiches gilt für Zuschauer von Sportveranstaltungen an Sitz- oder Stehplätzen.

Feiern in Risikogebieten

Solange der Inzidenzwert von 50 überschritten ist, wird bei Veranstaltungen und Versammlungen die Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des jeweiligen Veranstaltungsortes festgesetzt. Dabei gilt eine absolute Obergrenze von 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen im Außenbereich. Private Feiern aus besonderen Anlässen in gastronomischen Betrieben bleiben weiter auf 25 Teilnehmer begrenzt.


Sperrstunde für Gastronomie

Für die Gastronomie greifen ebenfalls neue Regeln. Die Öffnungszeit ist auf maximal ein Uhr morgens begrenzt. Dies gilt auch für den Verkauf von alkoholischen Getränken, beispielsweise an Trinkhallen.


Weitere Verschärfungen möglich

Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Land noch weitere Vorgaben macht. Der Gesamtinzidenzwert für NRW liegt inzwischen bei fast 40. Der Krisenstab empfiehlt ausdrücklich, private Feiern nicht an Orte zu verlagern, die sich noch unterhalb der Grenzwerte befinden. Private Partys zu Hause sollen möglichst vermieden werden.



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