
© Olaf Fuhrmann/FUNKE Foto Services
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Hauptbahnhof Duisburg
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Die Bundespolizei richtet Waffenverbotszonen an den Hauptbahnhöfen ein. Als Waffe zählt alles, was sich eignet, um einen Menschen zu verletzten. Es ist dann zum Beispiel auch verboten, eine Schere oder einen Korkenzieher an den Hauptbahnhöfen dabei zu haben. Im ersten Halbjahr verzeichnete die Bundespolizei für den Bereich der Hauptbahnhöfe Duisburg und Oberhausen rund 100 Fälle mit Waffen. Trotz Pandemie waren das genauso viele wie in den Vorjahren, und das obwohl die üblichen Partygänger und Eventbesucher nicht unterwegs gewesen sind, sagt die Bundespolizei. Das Waffenverbot gilt ab heute (25.6.)14 Uhr und dann bis Sonntag täglich von 14 bis 6 Uhr.
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