
Das Oberverwaltungsgericht hatte die bestehenden Regeln etwa für Modehändler oder Elektromärkte in NRW heute zunächst außer Kraft gesetzt, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Das Land hat innerhalb weniger Stunden auf die Entscheidung reagiert und seine Corona-Verordnung nachgeschärft.
Das Münsteraner Gericht hatte in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Land freigestellt sei, kurzfristig
eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte. Das Verfahren war von der Elektronikkette Media Markt
angestrengt worden. Media Markt hatte allerdings grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel geltend gemacht. Die hat das Gericht aber nicht geteilt. Die Beschränkungen seien angesichts der gravierenden Folgen eines unkontrollierten Anstiegs der Neuansteckungen gerechtfertigt.