Neue Coronaschutzverordnung in Duisburg in Kraft

Die Stadt Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden Infektionszahlen. Mit Wirkung zum 19. April 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Die bislang geltenden Öffnungsmöglichkeiten bei tagesaktuell bestätigtem, negativem Coronatest werden aufgehoben. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 26. April.

Dienst- und Handwerksleistungen sind untersagt, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden eingehalten werden kann. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der berufsmäßigen Personenbeförderung. Für Besuche beim Friseur oder bei der Fußpflege muss ein aktueller, negativer Coronatest vorgelegt werden (nicht älter als 24 Stunden!). Das negative Ergebnis muss von einer Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden und ist bei der Inanspruchnahme des Angebots mitzuführen.

Geschäfte schließen wieder

Der Einzelhandel muss wieder schließen. Ausgenommen sind Geschäfte zur Abdeckung des täglichen Bedarfs. Auch Bau- und Garten(bau)märkten dürfen Kunden nur Blumen und andere kurzfristig verderbliche Waren verkaufen. Versandhandel und der Auslieferung und Abholung bestellter Waren (Click and Collect) sind ebenfalls erlaubt.

Die Gruppengröße für Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, die gemeinsam auf Sportanlagen unter freiem Himmel Sport machen dürfen, wird auf zehn Kinder zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- und Aufsichtspersonen begrenzt.

Der Betrieb von Bibliotheken einschließlich der Hochschulbibliotheken sowie Archiven wird auf die Abholung und Auslieferung bestellter oder automatisch abholbarer Medien sowie deren Rückgabe beschränkt.

Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.

Der Zoo bleibt ab Montag (19.4.) geschlossen.

Homeschooling geht weiter

Das Land hat entschieden, auf Landesebene für Kommunen mit einer Inzidenz über 200 eine Regelung in der Betreuungsverordnung mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zu erlassen. Demnach werden auch in Duisburg die Regelungen zum Schulbetrieb, die in dieser Woche galten, fortgesetzt. Das heißt es bleibt ab dem 19.4. bei der Aussetzung des Präsenzunterrichts mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie einer Notbetreuung.

Kitas setzen eingeschränkten Pandemiebetrieb fort

Die Stadt Duisburg setzt am Montag (19.4.) den eingeschränkten Pandemiebetrieb fort. Die Stadt strebt den Notbetrieb der Kitas an. Dazu gibt es aber noch keine Bestätigung von Land. Beabsichtigt ist, den Notbetrieb dann - falls das Land zustimmt - mit einer Vorlaufzeit von zwei Tagen umzusetzen, damit Eltern Zeit haben, sich mit ihrem Arbeitgeber abzustimmen. Die Stadt appelliert schon jetzt an alle Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen.

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