Verschärfte Corona-Regeln

In Duisburg gilt ab heute Inzidenzstufe 2. Zuletzt hatte die Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage über 35 gelegen.

In Geschäften wird die Zahl der Kunden, die gleichzeitig drin sind, wieder beschränkt. Restaurants dürfen drinnen nur wieder Getestete, Geimpfte und Genesene bedienen. Ihr müsst eure Nachweise dabei haben. Für die Außengastronomie gibt es keine Beschränkungen. Die 3G-Regel gilt auch im Sport oder in der Freizeit. Im Kino oder Theater sind bis zu 500 Zuschauer mit festen Sitzplätzen sind erlaubt. Kontaktsport ist draußen mit bis 25 und drinnen mit 12 Teilnehmern möglich. Schwimmbäder bleiben offen mit Beschränkung bei der Personenzahl.

Die Regeln im Überblick

In fast allen Bereichen sind weniger Menschen zugelassen, zum Beispiel bei privaten Treffen (nur noch drei statt bisher fünf Haushalte), im Kino (nur noch 500 statt bisher 1000 Besucher) oder beim Sport (Kontaktsport mit maximal 25 Personen und Test; nur noch 1000 Zuschauer im Stadion).

Kontakte: Keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Für alle anderen gilt: Im öffentlichen Raum sind Treffen mit beliebig vielen Menschen aus bis zu drei Haushalten möglich.

Kultur: Bei Theater-, Opern- und Kino-Vorstellungen sowie Konzerte sind bis zu 500 getestete und beliebig vielen geimpfte oder genesene Teilnehmer erlaubt. Es gibt Sitzplatzpflicht. Die Sitzplätze müssen nach Schachtbrettmuster angeordnet sein. Kultureinrichtungen (z.B. Museen) dürfen weiterhin Besucher ohne Termin und Test empfangen.

Sport: Im Freien ist Kontaktsport mit bis zu 25 und im Innenbereich mit bis zu zwölf Getesteten und beliebig vielen Genesenen und Geimpften möglich. Im Innenbereich ist auch kontaktfreier Sport mit beliebig vielen getesteten, geimpften oder genesenen Menschen möglich, man muss allerdings seine Kontaktdaten hinterlassen (z.B. für Fitnessstudios).

Freizeit: Alle Schwimmbäder Saunen, Indoorspielplätze und Co. bleiben geöffnet, allerdings nur für eine begrenzte Anzahl getesteter, geimpfter oder genesener Besuche

Einkaufen: Für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, ist ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche erlaubt.

Gastronomie: Die Außengastronomie läuft ohne Einschränkungen. Im Innenbereich braucht ihr einen negativen Corona-Test (außer genesen oder geimpft).

Partys: Sind offiziell verboten. Private Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 Gästen erlaubt, mit negativem Test (außer genesen oder geimpft).


Ausführliche Regeln findet ihr auf der Homepage der NRW-Landesregierung.


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