Urteile nach Schießerei am Hamborner Altmarkt

Zahlreiche Schüsse sind vor zwei Jahren am Hamborner Altmarkt gefallen. Heute (6.6.) ist der Prozess gegen zwei Angeklagte zu Ende gegangen.


© Stefan Arend / FUNKE Foto Services

Mit den Schüssen war ein Streit zwischen Angehörigen der Rockergruppe "Hells Angels" und einem türkisch-libanesischen Clan eskaliert. Auslöser der Auseinandersetzung war ein Revierkampf um einen Döner-Laden. Mindestens vier Personen wurden verletzt - darunter auch ein völlig Unbeteiligter. Zwei der Schützen mussten sich seit Februar vor dem Landgericht verantworten. 



Vom Vorwurf des versuchten Mordes war am Ende keine Rede mehr

Bei beiden Männern ging das Urteil davon aus, dass sie zwar in Tötungsabsicht abdrückten, von ihren menschlichen Zielen aber ohne äußere Einwirkung wieder abließen. Juristen nennen das einen strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag. Der 39-Angehörige des Familienclans, der einige Zeit vor der Tat von den Hells Angels rausgeworfen worden war, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Waffengesetzverstoß zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Dem zu den Hells Angels gehörenden Mitangeklagten billigte das Gericht zu, die meisten Schüsse in Notwehr beziehungsweise Notwehr abgegeben habe. Verurteilt wurde der Angeklagte lediglich, weil er einen Mann versehentlich traf. Für diese fahrlässige Körperverletzung sowie ebenfalls Landfriedensbruch und Waffengesetzverstoß muss er für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.

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