
Eine 60-jährige Ukrainerin muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Duisburg verurteilte die Frau heute wegen Totschlags an ihrer 89-jährigen Mutter. Die Tat ereignete sich am 11. August 2025 in der gemeinsamen Wohnung in Hochfeld.
Gericht sieht Beweise als eindeutig
Die 5. Große Strafkammer kam nach einem viertägigen Prozess zu einem klaren Urteil. Obwohl die Angeklagte bis zuletzt ihre Unschuld beteuerte, sprachen die Beweise eine deutliche Sprache. Die Verletzungen am Körper und besonders am Hals der getöteten Seniorin ließen keinen Zweifel: Es handelte sich nicht um einen Pflegeunfall, sondern um einen Gewaltakt. Das Gericht ging davon aus, dass die 60-Jährige ihrer bettlägerigen, dementen Mutter die Luft abdrückte. Einen direkten Tötungsvorsatz stellten die Richter allerdings nicht fest. Vielmehr habe die Angeklagte den möglichen Tod der 89-Jährigen billigend in Kauf genommen.
Flucht vor dem Krieg endete in Überforderung
Die Kammer berücksichtigte bei der Strafzumessung die schwierigen Lebensumstände der Verurteilten. Die nicht vorbestrafte Frau war 2022 vor dem russischen Überfall auf die Ukraine nach Duisburg geflohen. Mit der alleinigen Pflege ihrer Mutter war sie laut Richter völlig überfordert. Angesichts ihrer belastenden Lebenssituation war die 60-Jährige in eine Alkoholabhängigkeit gerutscht. Diese Faktoren wertete das Gericht strafmildernd. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.