Urteil wegen Körperverletzung
Veröffentlicht: Dienstag, 26.11.2024 16:38
Das Landgericht Duisburg hat jetzt einen 49 jährigen Mann aus Beeck wegen Körperverletzung zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
In dem Fall ging es um einen Streit, der die Ehefrau des Angeklagten betraf.
Die beiden leben getrennt und im Februar hatte der Angeklagte den neuen Freund der Frau mit einem Messerstich in die Wange verletzt. Weitere, versuchte Stiche haben aber das Opfer verfehlt oder wurde durch eine dicke Lederjacke abgehalten.
Die Anklage hatte ihm erst versuchten Mord vorgeworfen, das aber im Laufe der Verhandlung geändert. Das Video einer Überwachungskamera lag dann erst vor. Auf den Bildern konnte man erkennen, dass der Angeklagte von selber mit den Messerattacken aufgehört hatte. Zu den mildernden Umständen kam hinzu, dass er nicht vorbestraft war und auch die Tat gestanden hatte. Ein angebotenes Schmerzensgeld hatte das Opfer allerdings abgelehnt.
Bis zu diesem Urteil saß der 49jährige bereits 9 Monate in Untersuchungshaft