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Urteil nach tödlichem Autorennen auf der A59
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
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Urteil nach tödlichem Autorennen auf der A59

Nach einem Raser-Unfall mit zwei Toten auf der A59 hat das Landgericht Duisburg den Unfallfahrer zu fast sieben Jahren Haft verurteilt.

Veröffentlicht: Freitag, 14.11.2025 03:51

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Ein 33-jähriger Duisburger muss für sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte ihn am Donnerstagabend wegen eines illegalen Autorennens, bei dem zwei Menschen starben. Der Mann war betrunken, unter Drogen – und hatte nie einen Führerschein besessen.

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In der Nacht zum 18. April dieses Jahres raste der Angeklagte auf der A59 mit dem hochmotorisierten Audi seiner Mutter. Bei erlaubten 100 Stundenkilometern beschleunigte er den Wagen auf mehr als das Doppelte – ein sogenanntes "Einzelrennen", bei dem er das Fahrzeug an seine Leistungsgrenze bringen wollte. Hinter der Auffahrt Duisburg-Zentrum krachte er mit voller Wucht in das Heck eines Kleinwagens. Die beiden Insassen, eine 80-jährige Frau und ihr 43-jähriger Sohn aus Sachsen, hatten keine Chance. Sie waren auf dem Weg zu einem Verwandtenbesuch über Ostern und starben noch an der Unfallstelle.

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Alkohol, Kokain und keine Fahrerlaubnis

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Auch der Raser selbst wurde bei dem Aufprall lebensgefährlich verletzt. Untersuchungen ergaben: Zur Tatzeit stand er unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain. Einen Führerschein hatte der 33-Jährige noch nie besessen. Besonders erschwerend: Der Mann war bereits mehrfach vorbestraft und stand zum Unfallzeitpunkt dreifach unter Bewährung.

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Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz

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Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft wegen Mordes angeklagt. Nach fünftägiger Hauptverhandlung kam die Schwurgerichtskammer jedoch zu einem anderen Schluss: Ein direkter Tötungsvorsatz konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Zudem bescheinigte das Gericht dem Mann aufgrund seines Alkohol- und Drogenkonsums eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit. Bereits am zweiten Verhandlungstag hatte der 33-Jährige die Tat eingeräumt und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.


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