
Ein tödlicher Streit in der Silvesternacht am Duisburger Hauptbahnhof hat am Montag (19.10.) zu einem Urteil des Landgerichts Duisburg geführt. Ein 39-Jähriger wurde zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht hat den Fall als minderschwer gewertet. Das hat zu einer vergleichsweisen geringen Haftstrafe für einen Totschlag geführt.
Streit an Gleis 1 des Duisburger Hauptbahnhofs
Nach Ansicht der Strafkammer des Landgerichts Duisburg ist es in einem Wartehäuschen an Gleis 1 des Duisburger Hauptbahnhofs zu der Tat gekommen. Der verurteilte 39-Jährige hat den anderen Mann zu Boden gedrückt. Dann hat er den 67-Jährigen in den Schwitzkasten genommen. Dabei könnte der Angeklagte möglicherweise eingeschlafen sein. Das hat zu einer außergewöhnlichen Kombination von gesundheitlichen Folgen geführt. Der 67-Jährige ist erstickt und hat etwa zur selben Zeit einen Herzinfarkt erlitten. Beide Ereignisse waren nach Ansicht des Gerichts ursächlich für den Tod des Mannes.
Der Grund für die mildere Strafe
Die Strafkammer hat die Tat als minderschweren Fall gewertet. Der 67-Jährige soll den Streit begonnen haben. Er soll den Angeklagten mehrfach geschlagen haben. Der 39-Jährige war zudem sehr betrunken. Ein Blutalkoholwert von mehr als drei Promille wurde bei ihm nachgewiesen. Das hat zu einer eingeschränkten Schuldfähigkeit geführt.