Urteil nach Messerattacke
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.05.2021 06:34
Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht einen 59-jährigen Duisburger zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.
Im Oktober hatte er vor einem Wettbüro in der Innenstadt einen anderen Mann mit mehreren Messerstichen lebensbedrohlich verletzt. Vorausgegangen war ein Streitgespräch, in dem der Angreifer beleidigt worden war. Zu Gunsten des Angeklagten hat sich sein späteres Geständnis ausgewirkt. Außerdem hatte er sich selbst der Polizei gestellt.