Urteil nach Axt-Attacke

Wegen gefährlicher Körperverletzung muss ein 25-jähriger Duisburger fast drei Jahre ins Gefängnis.

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Auf einer Geburtstagsfeier hatte er einen 22-Jährigen im Streit mit einer Axt angegriffen. Das Opfer wurde im Gesicht verletzt. Das ist seitdem gelähmt. Außerdem kann der Mann nicht mehr richtig hören. Der Angeklagte war zur Tatzeit betrunken.

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