
© JacobST - Fotolia
© JacobST - Fotolia
Anzeige
Gegen seinen Rauswurf bei der Polizei hatte der junge Mann geklagt, da der Vorfall vor seinem Eintritt in den Polizeidienst passiert war. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun die Entlassung durch das Polizeipräsidium Duisburg für gültig erklärt. Es bestätigt damit die Sicht des Präsidiums, dass der Mann charakterlich für den Polizeidienst nicht geeignet sei.
Anzeige