
Das richtige Geschenk zu finden, ist nicht immer leicht. Deshalb setzen viele Duisburger darauf, Weihnachtsgeschenke gegebenenfalls wieder umzutauschen. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, da das Recht auf Umtausch nicht immer besteht. Paulina Wleklinski ist Leiterin der Beratungsstelle des Verbraucherzentrums Duisburg und hat uns erklärt, worauf geachtet werden muss und welche Unterschiede es zwischen Onlinekäufen und Ladenkäufen gibt.
Online gekaufte Artikel
Bei online gekauften Artikeln besteht grundsätzlich ein Umtauschrecht von 14 Tagen. Das liegt daran, dass der Artikel nur auf Bildern betrachtet und weder angefasst noch anprobiert werden kann. Das Umtauschrecht bleibt auch bestehen, wenn Etiketten entfernt wurden, solange der Artikel selbst nicht beschädigt ist. Bei Sendungen innerhalb Deutschlands übernimmt der Verkäufer in der Regel das Porto. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch vor Artikeln, beispielsweise aus China, die über den Zoll müssen. Hier kann der Rückversand teilweise teurer sein als der Artikel selbst. Deshalb bieten einige Anbieter eine Erstattung der Teilkosten ohne Rückversand an.
Fake-Shops
Die Verbraucherzentrale warnt vor Angeboten, die „zu günstig, um wahr zu sein“ sind, sowie vor Käufen auf unbekannten Webseiten. Immer wieder fallen Verbraucher auf sogenannte „Fake-Shops“ herein, die mit extrem niedrigen Preisen locken und durch eine professionell aufgebaute Webseite vertrauenswürdig wirken. Nach der Überweisung kommen die versprochenen Artikel jedoch nicht an. Da diese Fake-Anbieter meist im Ausland sitzen, ist es oft nur über ein Strafverfahren möglich, eventuell sein Geld zurückzubekommen. Die Verbraucherzentrale bietet einen "Fake-Shop-Finder" an. Dort kann im vornherein überprüft werden, ob ein Anbieter seriös ist oder nicht. Das ganze ist kostenfrei. Hier geht's zum "Fake-Shop-Finder".
Im Laden gekaufte Artikel
Tatsächlich unterscheiden sich die Umtauschrechte beim Kauf im Geschäft von denen bei Online-Käufen. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Artikel zurückzunehmen, wenn er beispielsweise in der falschen Größe gekauft wurde. Auch bei Unzufriedenheit mit Material oder Farbe kann der Umtausch abgelehnt werden. Ein reibungsloser Umtausch ist hingegen möglich, wenn das gekaufte Produkt Mängel aufweist, zum Beispiel wenn Elektrogeräte nicht funktionieren oder die Ware beschädigt ist.
Die meisten Geschäfte nehmen die Ware jedoch anstandslos zurück, aus Servicegründen und Kulanz. Paulina Wleklinski rät Verbrauchern, beim Kauf vorab zu klären, ob ein Artikel bei falscher Größe oder Nichtgefallen umgetauscht werden kann. Im Zweifelsfall sollte man sich diese Vereinbarung auch schriftlich bestätigen lassen.