Überfahrenes Tier vor der Haustür: Wer ist zuständig?

Bärbel aus Meiderich hat vor ihrer Haustür eine tote Katze gefunden. Von Wirtschaftsbetrieben und Ordnungsamt ist sie enttäuscht.

© Lars Fröhlich / FUNKE Foto Services

Fast anderthalb Tage habe das tote Tier vor Bärbels Haustür gelegen. Als sie bemerkte, dass das Tier nicht abgeholt wird, hat sie, so berichtet sie es uns, eine Decke über die Katze gelegt. Zuvor habe sie die Feuerwehr und das Ordnungsamt kontaktiert, ihr Nachbar habe die Wirtschaftsbetriebe informiert. Wirklich zuständig soll sich niemand gefühlt haben. Nachdem sie ihren Frust auf Facebook teilte meldete sich eine junge Frau bei Bärbel, die die tote Katze schließlich abgeholt hat. Im Gepäck hatte sie auch ein Chiplesegerät, mit dem sie den Besitzer der toten Katze ermitteln konnte.

Besonders tragisch: Der Halter selbst war im Urlaub, sein Tier hatte er zur Urlaubsbetreuung abgegeben. Dort war die Katze ausgebüxt und anschließend überfahren worden.

Wer ist zuständig?

Da die Katze im öffentlichen Raum überfahren wurde, wären eigentlich die Wirtschaftsbetriebe zuständig gewesen. Im Fall der überfahrenen Katze in Meiderich soll es ein Kommunikationsproblem gegeben haben. In der Regel, so betont eine Sprecherin, werden Tierkadaver zeitnah eingesammelt und entweder dem Tierheim übergeben oder von den Tierschützern selbst eingesammelt. Die berichten, dass etwa 5-10 Tierkadaver im Monat gemeldet werden und anschließend im Tierheim landen, das dann über Chips die Besitzer ermitteln kann. Gefundene Tierkadaver könnt ihr über die 0203/283-3000 melden.

Auf Privatgrundstücken gelten andere Regeln. Laut Stadt sind Grundstücksbesitzer selbst für die "fachgerechte Entsorgung" von toten Tieren verantwortlich. Kleinere Haustiere können begraben werden, sofern die Tiere nicht erkrankt waren. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Grab mindestens 50 Zentimeter tief ist und ein Abstand von zwei Metern zu öffentlichen Wegen und Nachbargrundstücken eingehalten wird.

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