
© Dan Race - stock.adobe.com
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Für 271 Kinder, die im Sommer schulpflichtig werden, liegt bisher keine Anmeldung vor. Das Amt für Schulische Bildung schreibt die Betroffenen nochmal an. Sie bekommen nach den Osterferien Post. In dem Schreiben werden sie darauf hingewiesen, dass möglicherweise ein Bußgeld fällig wird, wenn die Kinder bis zum neuen Schuljahr nicht angemeldet werden. Wer sein Kind dagegen zum regulären Termin an einer Grundschule angemeldet hat, bekommt schon früher Post. Circa Mitte März werden die Aufnahmebescheide verschickt. Wer keinen Platz an der Wunschschule bekommt, kriegt mitgeteilt, an welcher Schule das Kind stattdessen angemeldet werden kann.
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