
Wegen eines Polizeieinsatzes mit tödlichem Ausgang im Januar 2024 müssen sich neun Polizeibeamte vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Der Geschädigte starb während des Einsatzes im Flüchtlingsdorf Saarn.
Einsatz eskalierte in Mülheimer Flüchtlingsunterkunft
Am Abend des 6. Januar 2024 wurden die Beamten des Polizeipräsidiums Essen gegen 20:30 Uhr zu einem Einsatz in die Unterkunft gerufen. Ein Bewohner hatte in seinem Zimmer randaliert und Inventar beschädigt. Die Situation war bereits angespannt, als die fünf Polizisten und vier Polizistinnen eintrafen.
Der Mann leistete bei der Festnahme erheblichen Widerstand. Die Beamten setzten zweimal ein Distanzelektroimpulsgerät ein – ohne Erfolg. Bei der anschließenden Fixierung kam es zu der umstrittenen Fesselungsmethode, die nun im Zentrum der Anklage steht.
Umstrittene Fesselungsmethode mit tödlichem Ausgang
Die Staatsanwaltschaft kritisiert besonders die Art der Fixierung: Die Beamten sollen Hände und Füße des Mannes mit Kabelbindern gefesselt und diese miteinander verbunden haben. Der Geschädigte lag dabei auf dem Bauch. Diese Fesselung habe dem Mann erhebliche Schmerzen zugefügt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass ihnen bewusst gewesen sein soll, dass diese Fixierungsmethode in Bauchlage abstrakt lebensgefährlich und unverhältnismäßig war. Die Maßnahme sei nicht gerechtfertigt gewesen.
Reanimation blieb erfolglos
Im eingetroffenen Rettungswagen brach der Mann zusammen. Trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche starb er noch vor Ort. Die Obduktion ergab ein komplexes Todesursachen-Geschehen: einen lagebedingten Erstickungstod in Kombination mit einem frischen Herzinfarkt. Begünstigende Faktoren waren laut Gutachten akuter Kokaineinfluss, ein Erregungszustand sowie eine bereits bestehende Lungenerkrankung des Mannes.
Verfahren wird vor großer Strafkammer verhandelt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass der Fall aufgrund seiner besonderen Bedeutung vor der großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg verhandelt wird. Die Vorsitzende der 6. großen Strafkammer wird in Kürze die Sitzungstermine festlegen. Alle neun Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt auf der Wache Mülheim an der Ruhr tätig. Sie müssen sich nun für ihr Vorgehen bei dem Einsatz strafrechtlich verantworten.