
Telefonvertrag-Vertreter schlägt 70-Jährigen ins Gesicht - Urteil am Duisburger Amstgericht
Ein 22-jähriger Krefelder wurde heute (01.04.) vom Amtsgericht Duisburg wegen Körperverletzung verurteilt. Der junge Mann hatte am 5. April 2024 einen Hauseigentümer in Hochfeld angegriffen, nachdem dieser ihn aufgefordert hatte, das Gebäude zu verlassen. Welche Strafe den Mann erwartet.
Veröffentlicht: Mittwoch, 01.04.2026 11:56
Ein 22-jähriger Telefonvertrag-Vertreter aus Krefeld ist heute vor dem Amtsgericht Duisburg verurteilt worden. Der Angeklagte war im Auftrag einer Firma unterwegs, die Telefonverträge für die Telekom einwarb. An der Brückenstraße in Hochfeld erklärte ihm der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, dass kein Bedarf bestehe – alle sieben Mietparteien seien bereits versorgt. Als der 22-Jährige trotz der Aufforderung nicht ging, machte der 70-Jährige ein Foto und drohte mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Daraufhin schlug der Telefonverkäufer dem Rentner ins Gesicht und verursachte ein Hämatom am Auge.
Krankenhaus-Behandlung wegen Blutverdünner
Der Geschädigte musste im Krankenhaus behandelt werden, da er regelmäßig Medikamente einnimmt, die seine Blutgerinnung beeinträchtigen. Der Angeklagte gestand die Tat vor Gericht und entschuldigte sich bei dem 70-Jährigen.
Urteil nach Jugendstrafrecht
Das Gericht wandte Jugendrecht an, da der Täter zur Tatzeit unter 21 Jahren alt war, noch bei seiner Mutter lebt und keine klaren Zukunftspläne hat. Der Jugendrichter verwarnte den 22-Jährigen und verurteilte ihn zu 50 Sozialstunden, einem Sozialkompetenztraining und zur Zahlung von 400 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten.