
© NGG Region Nordrhein
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Einige Gastronomen hatten ihre Außenbereiche zuletzt schon geöffnet. Bezahlen müssen sie dafür aber nicht. Die Gebühren werden nicht berechnet. Die Stadt hat teilweise bereits entsprechende Aufhebungsbescheide erlassen. Das soll den Betrieben kurzfristig mehr Luft zum Atmen verschaffen, sagt OB Link. Neue Bescheide und Berechnungen gibt es erst, wenn absehbar ist, wie es weitergeht. Grundsätzlich gilt, dass nur Monate abgerechnet werden, die auch voll genutzt werden können.
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